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Individuelle Gesundheitsleistungen

Es werden immer häufiger Diagnoseverfahren und Therapien angefragt, die lt. Krankenkassen nicht anerkannt sind, jedoch in der Alternativmedizin seit jeher mit großem Erfolg angewendet werden oder in der über die Basisversorgung hinausgehenden medizinischen Versorgung einen hohen Stellenwert besitzen.

Nach einem gemeinsamen Beschluss des Bundesgesundheitsministeriums, der Krankenkassen und der Ärzteschaft sind die Kassenärzte jedoch gehalten, sich auf das Notwendige und wissenschaftlich Anerkannte zu beschränken.

Daher müssen solche Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOä) direkt mit den Patienten abgerechnet werden.

Auch wir halten derartige über die medizinische Basisversorgung hinausgehende Leistungen vor, bitte sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne.